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Befreiung vom Zivildienst

EINLEITUNG

Bestimmte Personengruppen sind von Amts wegen vom Zivildienst befreit, andere können auf Antrag befreit werden.

Das Bundesamt für den Zivildienst entscheidet über die Befreiung anhand der vom ihm angeforderten Unterlagen und erteilt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, einen Befreiungsbescheid.

ZUSTAENDIG

das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ)

VORAUSSETZUNG

Vom Zivildienst befreit sind

  • ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,
  • Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben und
  • hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,
  • schwerbehinderte Menschen.

Vom Zivildienst sind anerkannte Kriegsdienstverweigerer auf Antrag zu befreien,

  • deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,
  • deren zwei Geschwister
    • Grundwehrdienst,
    • Zivildienst,
    • Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz,
    • Entwicklungsdienst,
    • einen anderen Dienst im Ausland,
    • ein freiwilliges Jahr – Freiwilliges soziales Jahr (VB) (FSJ) oder Freiwilliges ökologisches Jahr (VB) (FÖJ),
    • ein freies Arbeitsverhältnis oder
    • Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldat auf Zeit
    geleistet haben oder
  • die
    • verheiratet oder eingetragene Lebenspartner sind oder
    • die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben.

ABLAUF

Wer von Amts wegen vom Zivildienst befreit ist, braucht keinen Antrag zu stellen. Das Bundesamt für den Zivildienst entscheidet über die Befreiung anhand der von ihm angeforderten Unterlagen und erteilt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, einen Befreiungsbescheid.

In den übrigen Fällen müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen: bei der Musterung (zur Niederschrift) oder wenn der Befreiungsgrund eintritt.

Der Antrag auf Befreiung kann nur vom anerkannten Kriegsdienstverweigerer selbst gestellt werden. Wird der Befreiung entsprochen, gilt diese zeitlich unbegrenzt.

UNTERLAGEN

Nachweise der Befreiungsvoraussetzungen (z.B. Dienstzeitbescheinigungen der Geschwister)

RECHTSGRUNDLAGE

§ 10 Zivildienstgesetz (ZDG) (Befreiung)